Rauchverbot beim Fahren mit Kindern

von Redaktion

Bundesratsinitiative: Bußgelder bis zu 3000 Euro – Auch Schwangere sollen geschützt werden

Hannover – Keine Flucht möglich: Wer auf der Rückbank im Auto sitzt, ist Zigarettenrauch schutzlos ausgeliefert. Wenn es nach dem Willen mehrerer Bundesländer geht, gehören vollgequalmte Autos aber schon bald der Vergangenheit an. „Gerade Kinder tragen eine Reihe gesundheitlicher Folgen vom Passivrauchen davon“, sagt Niedersachsens Gesundheitsministerin Carola Reimann. Für die SPD-Politikerin ist klar, dass Jugendliche vor dem schädlichen Qualm geschützt werden müssen.

Eine entsprechende Gesetzesinitiative wollen Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein morgen in den Bundesrat einbringen. „Der Bund muss endlich handeln und die entsprechenden Regelungen umsetzen“, fordert die Ministerin. Geändert werden soll das Nichtraucherschutzgesetz. Wenn Schwangere und Kinder im Auto sitzen, sollen Zigaretten tabu sein. Bei Verstößen würden Bußgelder von 500 bis 3000 Euro drohen.

Für den Ulmer Lungenfacharzt Michael Barczok ist das Rauchen im Auto immer besonders problematisch und sollte grundsätzlich unterbleiben. „Sind Dritte betroffen, die gar noch an einer Atemwegserkrankung leiden oder aufgrund ihrer körperlichen Entwicklung besonders gefährdet sind, ist dies nicht hinnehmbar“, sagt Barczok als Sprecher für den Bundesverband der Pneumologen. Es sei bekannt, dass beim Rauchen in geschlossenen Räumen hohe Mengen an Luftschadstoffen – insbesondere Feinstaub und giftige Stickoxide – freigesetzt würden. Und im Auto gebe es trotz Lüftung hohe Belastungsspitzen.

„In verbranntem Tabak sind rund 90 nachgewiesene toxische oder krebserregende Substanzen enthalten“, heißt es auch in der Begründung der Länderinitiative. Die Konzentration dieser Giftstoffe sei im abgegebenen Rauch höher als im aktiv inhalierten. Passivrauchen ist noch schädlicher als aktives Rauchen durch den Filter.

Die Länder verweisen auf Untersuchungen des Deutschen Krebsforschungszentrums, nach denen bei Kindern eine Reihe von gesundheitlichen Folgen beobachtet wird – ein gesteigertes Risiko für den plötzlichen Kindstod gehört dazu. Nach Schätzungen des Forschungsinstituts sind rund eine Million Minderjährige in Deutschland dem Tabakrauch im Auto ausgesetzt.

Schon im vergangenen Oktober hatten sich die Gesundheitsminister der Länder für ein bundesweites Rauchverbot in Autos ausgesprochen, in denen Minderjährige und Schwangere mitfahren. Weil der Bund den Forderungen laut Carola Reimann nicht nachkam, machen die Länder jetzt Druck. „Ich hoffe sehr, dass sich weitere Bundesländer unserer Forderung anschließen“, sagte Reimann.

Der ADAC verweist darauf, dass das Auto ein nicht-öffentlicher Raum sei, in dem die Insassen selbstverantwortlich handeln sollten. „Dabei versteht sich von selbst, dass man nicht raucht, wenn Kinder im Auto sind“, sagte Sprecherin Alexandra Kruse. Für den Automobilclub ist fraglich, ob ein Gesetz die Situation verbessern würde. „Wir zweifeln daran, weil es sehr schwierig ist, den Sachverhalt wirkungsvoll zu kontrollieren“, sagte Kruse.

Bedenken zur Umsetzbarkeit entgegnet das Gesundheitsministerium in Hannover, dass sich ein solches Verbot leichter kontrollieren lasse als etwa beim Telefonieren mit dem Handy. Bei Verkehrskontrollen seien die Zigarette und der Qualm deutlich sichtbar und der Geruch wahrnehmbar. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) widerspricht: Die notwendigen Kontrollen seien aufgrund des eklatanten Personalmangels nicht ausreichend zu leisten, sagte der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow. Rauchen sei zwar ein erhöhtes Unfallrisiko, für ihn reiche aber prinzipiell ein Verweis auf die Straßenverkehrsordnung. Darin sei von einem Verhalten die Rede, das niemanden anderen schädige und gefährde.

Die Schwierigkeit, in einem eher privaten Bereich durch gesetzliche Regelungen Verhaltensänderungen zu erzwingen, sieht auch Lungenexperte Barczok. Auf der anderen Seite bezeichnet er es als Körperverletzung, wenn vor Kindern geraucht werde. „Würde man dem Begriff der Körperverletzung dafür gelten lassen, bräuchte man kein spezielles Gesetz, sondern müsste sich nur auf die geltende Regelung berufen“, meint der Facharzt.

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