Birken bleiben stehen
Nachbarn müssen Laub in der Regel dulden
Karlsruhe – Nachbarn müssen Laub, Pollen und andere Einwirkungen von Bäumen auf ihrem Grundstück hinnehmen, wenn die landesrechtlichen Abstandsgrenzen eingehalten werden. Das entschied der Bundesgerichtshof. In dem Fall aus dem baden-württembergischen Heimsheim hatte ein Grundstücksbesitzer verlangt