Birken bleiben stehen

von Redaktion

Nachbarn müssen Laub in der Regel dulden

Karlsruhe – Nachbarn müssen Laub, Pollen und andere Einwirkungen von Bäumen auf ihrem Grundstück hinnehmen, wenn die landesrechtlichen Abstandsgrenzen eingehalten werden. Das entschied der Bundesgerichtshof. In dem Fall aus dem baden-württembergischen Heimsheim hatte ein Grundstücksbesitzer verlangt, drei gesunde Birken auf dem Nachbargrundstück fällen zu lassen. Ein Beseitigungsanspruch bestünde nur, wenn der Baumeigentümer sein Grundstück nicht ordnungsgemäß bewirtschaften und den vorgesehenen Mindestabstand nicht einhalten würde.

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