Abschiebung nach Vergewaltigung?

von Redaktion

Mülheim – Im Fall der mutmaßlichen Vergewaltigung einer jungen Frau in Mülheim/Ruhr droht der Familie des 14-jährigen Hauptverdächtigen, der in Untersuchungshaft sitzt, die Abschiebung nach Bulgarien. Ermittelt wird gegen drei 14-Jährige. Sie sollen die Frau im Juli in einem Wald vergewaltigt haben. Die Stadt hatte überprüft, ob ihre Familien über ein eigenes Einkommen verfügen, wozu sie fünf Jahre nach ihrem Kommen verpflichtet sind. Ein Vater legte einen druckfrischen Arbeitsvertrag vor. Als die Stadt einen Monat später beim Arbeitgeber nachfragte, habe dieser gesagt: „Den Mann kenne ich überhaupt nicht.“ Noch bis Ende der Woche laufe eine Anhörungsfrist für den Familienvater, so Stadtsprecher Volker Wiebels. „Gibt es keine positive Rückmeldung, werden wir Verfahren zur Einschränkung der Freizügigkeit einleiten“, erklärte er weiter.

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