Nicht alles löschen

EuGH-Urteil zu sensiblen Informationen
Luxemburg – Suchmaschinenbetreiber müssen Links, die zu Seiten mit heiklen Informationen führen, nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht zwingend löschen. Vielmehr müssten sie auf Antrag Betroffener prüfen, ob die Aufnahme in die Ergebnisliste unbedingt erforderlich sei, um die