Luxemburg – Suchmaschinenbetreiber müssen Links, die zu Seiten mit heiklen Informationen führen, nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht zwingend löschen. Vielmehr müssten sie auf Antrag Betroffener prüfen, ob die Aufnahme in die Ergebnisliste unbedingt erforderlich sei, um die Informationsfreiheit der Nutzer zu schützen. Bürger hatten bei Google beantragt, eine satirische Fotomontage, Infos über Verbindungen zu Scientology oder den Link zu einem Artikel über eine Anklage wegen sexueller Übergriffe bei Suchen nach ihrem Namen nicht mehr anzuzeigen.