Brüssel – Der Europäische Gerichtshof hat Genehmigungen zum Abschuss von Wölfen enge Grenzen gesetzt. Die Luxemburger Richter beschrieben in einem Urteil am Donnerstag strikte Bedingungen für Ausnahmen von dem im EU-Recht verankerten Verbot der absichtlichen Tötung von Wölfen. Unter anderem müssen Behörden ein klares Ziel definieren und wissenschaftlich belegen, dass der Abschuss diesem dient und dass es keine Alternativen gibt. (Rechtssache C-674/17)
Hintergrund ist ein Fall aus Finnland. Ein Umweltverband hatte gegen die Entscheidung der Wildtierbehörde geklagt, zwei Jägern den Abschuss von insgesamt sieben Wölfen zu erlauben. Die Behörde begründete die Genehmigung mit „Bestandspflege“ und der Eindämmung von Wilderei. Schäden an Hunden sollten verhindert und das allgemeine Sicherheitsgefühl der Menschen erhöht werden.