Kassel/Hannover – Schwerst hirngeschädigte Menschen ohne differenzierte Sinneswahrnehmung gelten nicht als blind. Das geht aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts in Kassel hervor. Blindheit umfasse „fehlendes Augenlicht, Herabsetzung der Sehstärke oder vergleichbare Sehstörungen“. Geklagt h
Dieser Artikel (ID: 1132443) ist am 25.10.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 8), Wasserburger Zeitung (Seite 8), Mangfall-Bote (Seite 8), Chiemgau-Zeitung (Seite 8), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 8), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 8), Neumarkter Anzeiger (Seite 8).