Sozialgericht: Urteil zu Blindheit

von Redaktion

Kassel/Hannover – Schwerst hirngeschädigte Menschen ohne differenzierte Sinneswahrnehmung gelten nicht als blind. Das geht aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts in Kassel hervor. Blindheit umfasse „fehlendes Augenlicht, Herabsetzung der Sehstärke oder vergleichbare Sehstörungen“. Geklagt hatten die Eltern eines 2007 geborenen Mädchens. Sie hat ein gewisses Maß an Sehkraft, kann aber nichts differenziert wahrnehmen.

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