Düsseldorf – Auf den Gerichtsfluren der Republik ist sein Buch zurzeit großes Gesprächsthema. Der Dinslakener Amtsrichter Thorsten Schleif (39) geht mit seinem eigenen Berufsstand ungewöhnlich hart ins Gericht und wirft der deutschen Justiz Versagen vor, Titel des Buchs: „Urteil: ungerecht“. Der Rechtsstaat sei in derart schlechtem Zustand und stehe vor dem Abgrund, was ihm „sehr große Sorgen“ bereite. Das Misstrauen der Bevölkerung in die Rechtsprechung wachse.
Die Justiz habe längst Probleme, geeigneten Nachwuchs zu finden. „Alles, was im Berufsleben benötigt wird, vermittelt das Studium nicht“, schreibt Schleif. Die Aus- und Weiterbildung sei mit „erbärmlich“ sehr wohlwollend beschrieben. Im Strafrecht sei das größte Manko, dass die Richter in Aussagepsychologie kaum geschult seien: „Ein Richter ist bei der Beurteilung einer Zeugenaussage kaum kompetenter als ein Laie.“ Die Gefahr sei groß, dass er „während seines gesamten Berufslebens die Glaubhaftigkeit einer Aussage nicht richtig beurteilen kann. Hierdurch sind Fehlurteile vorbestimmt.“ Dennoch seien die Richter von ihren Fähigkeiten überzeugter als Angehörige anderer Berufe – eine gefährliche Kombination aus „Ignoranz und Arroganz“, schreibt Schleif.
Auch um die Unabhängigkeit der Justiz sei es schlechter bestellt als in vielen anderen europäischen Ländern: Die Spitzenposten würden in vielen Bundesländern von der Landesregierung bestimmt. Angepasste Ja-Sager aus der Justizverwaltung machten regelmäßig das Rennen. Damit sei die Justiz als dritte Staatsgewalt erschreckend schlecht gegen Missbrauch gefeit. Den Deutschen Richterbund hält er für eine Vereinigung „unterwürfiger Bittsteller“ mit der Durchsetzungskraft eines Wattebäuschchens. Der so gescholtene Verband sieht einige der Kritikpunkte ganz ähnlich: unzureichende Bezahlung, Nachwuchssorgen, hohe Belastung, immer längere Verfahrensdauern und Personallücken. Die Landgerichte müssten in fast jedem dritten Wirtschaftsstrafverfahren einen Strafrabatt geben, weil das Verfahren zu lange gedauert habe.
Nach Ansicht Schleifs sprechen die Richter sogar reihenweise Skandalurteile. Aus Unsicherheit, aber auch, um vom Bundesgerichtshof keine Rechtsfehler attestiert zu bekommen, verhängten sie möglichst milde Strafen. Das Risiko, dass eine überlastete Staatsanwaltschaft Revision einlegt, sei nämlich viel geringer als bei einem unzufriedenen Angeklagten. Manche Richter hängten Bewährungsstrafe an Bewährungsstrafe, obwohl Verurteilte rückfällig wurden und die Bewährung eigentlich widerrufen werden müsste.