Stuttgart – Fünf Sekunden. So lange dauerte es vom Vollgas im Sportwagen bis zum fatalen Aufprall auf das stehende Auto eines jungen Paares in der Stuttgarter Innenstadt. Im März hatte ein heute 21-Jähriger bei mehr als 160 Stundenkilometern die Kontrolle über sein Auto verloren. Die Kammer des Landgerichts Stuttgart greift bei der Verurteilung zu fünf Jahren Jugendstrafe auf einen jungen Straftatbestand zurück und schreibt Rechtsgeschichte. Denn bundesweit ist es laut Gericht das erste Urteil dieser Art bei einem vergleichbaren Raserunfall mit Todesfolge. Nach dem Paragrafen von 2017 muss sich ein Fahrer in einem Rennen nicht mit einem anderen gemessen haben, er kann auch ein Alleinrennen fahren. Ihm muss nachgewiesen werden, dass er deutlich zu schnell und rücksichtslos unterwegs war, „um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“, wie es im Paragrafen heißt.