Anspruch auf eine GPS-Notfalluhr

von Redaktion

Celle – Menschen mit geistiger Behinderung wie Trisomie 21 haben eventuell Anspruch auf eine GPS-Notfalluhr. Das gilt zum Beispiel, wenn jemand eine Weglauftendenz hat und die Uhr etwas Bewegungsfreiheit ermöglicht. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung lehnte den Antrag dafür ab. Laut Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen sollen Menschen mit geistiger Behinderung am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Die Uhr ermögliche das.

Artikel 11 von 11