Urteil zum Wegerecht

Nutzung aus Gewohnheit gilt nicht

Karlsruhe – Nachbarn haben kein Recht, ein angrenzendes fremdes Grundstück zu durchqueren, nur weil das schon immer so gemacht wurde. Sicherheit gibt es nur, wenn das Wegerecht im Grundbuch eingetragen steht, wie der Bundesgerichtshof klarstellte (Az. V ZR 155/18). Auf ein Wegerecht aus Gewohnheit k

Freitag, 2. Januar 2026

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