Urteil nach Tod von Krippenkind

von Redaktion

Wolfsburg – Drei Betreuerinnen sind wegen des Todes eines Krippenkindes in Wolfsburg der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen worden. Der Richter verurteilte sie zu einer Geldstrafe auf Bewährung. Im April 2019 hatten die Erzieherinnen bei einem Ausflug nicht bemerkt, dass sich ein 16 Monate alter Junge von der Gruppe entfernt hatte und in ein etwa 30 Meter entferntes Regenrückhaltebecken gestürzt war. Er starb zwölf Tage später.

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