Berlin – Eine traditionalistische Gemeinschaft in Berlin wehrt sich gegen das Gottesdienstverbot. Mit dem Argument, dass für Kirchen keine strengeren Regeln gelten sollten als für Supermärkte, hat der „Freundeskreis St. Philipp Neri“ vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Laut einem Bericht von NDR, WDR und SZ wurde in der Kirche St. Afra am Samstag auch die Mundkommunion ausgeteilt.
Dabei hätten gut ein Dutzend Gläubige von Propst Gerald Goesche kniend die Kommunion empfangen. Dieser habe ihnen die Hostie auf die Zunge gelegt, wobei weder der Priester noch die Gläubigen einen Mundschutz getragen hätten. Natürlich bleibe da ein „Restrisiko“, zitiert die SZ Goesche: „Aber niemand muss zur Kommunion gehen.“
Die Gemeinde selbst teilt mit, dass sie beim Verwaltungsgericht Berlin eine einstweilige Anordnung erwirken will, die es ermöglichen soll, Gottesdienste mit bis zu 50 Gläubigen zu feiern: „Das Verbot sämtlicher öffentlicher Gottesdienste ist unverhältnismäßig, weil die Gesundheit der Gläubigen in unserer Kirche – vor allem durch Markierung von Sitzplätzen im richtigen Abstand -– deutlich effektiver zu gewährleisten ist als in vielen Supermärkten, welche ja geöffnet bleiben.“ Vor diesem Hintergrund halte man die Einschränkung des Grundrechts auf Religionsfreiheit für nicht akzeptabel.
Aus „Kreisen der Deutschen Bischofskonferenz“ heißt es, das Vorgehen der Gemeinde sei „weder Position noch Linie der katholischen Kirche in der Corona-Krise“. Vielmehr handele es sich um einen Alleingang.
Für Propst Goesche, so die Medien weiter, sei es „eine Riesenenttäuschung“, dass die katholische Kirche nicht gegen das Gottesdienstverbot vorgehe – besonders vor Ostern.