Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Bedenken gegen die Verurteilung zweier Berliner Autoraser wegen Mordes. In der gut zweistündigen Verhandlung am Donnerstag hinterfragten die obersten Strafrichter in Karlsruhe gleich mehrere Punkte sehr kritisch. Ihr Urteil wollen sie am 18. Juni verkünden
Dieser Artikel (ID: 1241058) ist am 24.04.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 8), Wasserburger Zeitung (Seite 8), Mangfall-Bote (Seite 8), Chiemgau-Zeitung (Seite 8), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 8), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 8), Neumarkter Anzeiger (Seite 8).