Ist Rasen Mord?

von Redaktion

BGH-Richter haben Bedenken

Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Bedenken gegen die Verurteilung zweier Berliner Autoraser wegen Mordes. In der gut zweistündigen Verhandlung am Donnerstag hinterfragten die obersten Strafrichter in Karlsruhe gleich mehrere Punkte sehr kritisch. Ihr Urteil wollen sie am 18. Juni verkünden (Az. 4 StR 482/19). Bedenken gibt es vor allem bei dem zweiten Angeklagten, der nicht selbst den Jeep gerammt hatte. Das Landgericht hatte ihn zweimal als Mittäter verurteilt. In seinem Fall beantragte nicht nur der Verteidiger, sondern auch die Bundesanwaltschaft, das Mord-Urteil aufzuheben. Aber auch zur Verurteilung des Hauptangeklagten stellte die Vorsitzende Richterin Beate Sost-Scheible viele kritische Fragen. Mord setzt Vorsatz voraus – also dass dem Täter zumindest gleichgültig ist, dass er den Tod eines Anderen in Kauf nimmt.

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