Wellington – Überlebende des verheerenden Vulkanausbruchs auf der neuseeländischen Insel White Island wollen das Kreuzfahrtunternehmen Royal Caribbean wegen Fahrlässigkeit verklagen. Das Unternehmen habe die Reiseteilnehmer nicht ausreichend über das Ausbruchsrisiko aufgeklärt, sagte eine Anwältin der Überlebenden. Bei dem Vulkanausbruch im Dezember vergangenen Jahres waren 21 Menschen ums Leben gekommen, viele weitere erlitten schwere Verbrennungen.
Ihre Anwaltskanzlei Stacks Goudkamp in Sydney bereite nun im Namen von Überlebenden und Angehörigen der Opfer eine Klage gegen Royal Caribbean vor, sagte die Anwältin Rita Yousef. Ihre Mandanten werfen dem Kreuzfahrtunternehmen Fahrlässigkeit, Vertragsbruch und Verstöße gegen das australische Verbraucherschutzgesetz vor.
Die meisten der 47 Touristen, die zum Zeitpunkt des Vulkanausbruchs auf White Island waren, waren Australier. Viele von ihnen waren Passagiere des Kreuzfahrtschiffs „Ovation of the Seas“.
Die neuseeländischen Behörden hatten das Ausbruchsrisiko für White Island Mitte November auf die Stufe 2 hochgesetzt. Dies ist die höchste Gefahrenstufe vor einem Vulkanausbruch. Es gebe „absolut keine Hinweise“ darauf, dass Royal Caribbean das erhöhte Ausbruchsrisiko beachtet habe, sagte Yousef. „Das Mindeste wäre gewesen, die Reiseteilnehmer über das Risiko zu informieren und sie entscheiden zu lassen, ob sie dieses Risiko eingehen wollen“, sagte Yousef der Nachrichtenagentur AFP. Man könne jedoch auch fragen, „warum diese Touren überhaupt angeboten wurden, wenn es so ein hohes Risiko gab. Warum wurden sie nicht abgesagt?“, sagte Yousef weiter.
Das Kreuzfahrtunternehmen hatte die Fahrt nach White Island als „unvergessliche geführte Tour zu Neuseelands aktivstem Vulkan“ beworben. Zu der angekündigten Klage äußerte sich das Unternehmen auf Anfrage zunächst nicht.
In Neuseeland kommt bei Unglücken ein staatliches Entschädigungsprogramm zum Tragen, über das Neuseeländer und Touristen verschuldensunabhängig kompensiert werden. Yousef sagte jedoch, dass die Kosten und Verluste ihrer Mandanten die Entschädigungszahlungen bei Weitem überstiegen. So seien unter den Überlebenden Menschen, die durch den Vulkanausbruch „schwere und unvorstellbare Behinderungen“ davongetragen hätten. Viele Ärzte hätten „noch nie in ihrem Leben“ solche Verbrennungen gesehen. afp