Mit drei Kindern zum IS – Witwe von Ex-Rapper Cuspert vor Gericht

von Redaktion

Hamburg – Die frühere Frau des mutmaßlich bereits vor längerer Zeit in Syrien getöteten deutschen Dschihadisten und ehemaligen Rappers Denis Cuspert muss sich seit Montag in Hamburg vor Gericht verantworten. Der Staatsschutzprozess begann mit der Anklageverlesung, wie eine Sprecherin des Oberlandesgerichts (OLG) in der Hansestadt sagte. Die Angeklagte soll sich in Syrien der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen und eine jesidische Jugendliche als „Sklavin“ gehalten haben. Über ihren Anwalt hat Omaima A. die Vorwürfe zurückweisen lassen. Sie habe ihre Kinder betreut und den Haushalt geführt, erklärte der Anwalt Tarig Elobied. Das sei ihre Pflicht gewesen.

Nach Erkenntnissen der Ermittler begab sich die 35-jährige Omaima A. im Januar 2015 mit ihren drei Kindern im Alter von acht Monaten sowie zwei und acht Jahren aus Deutschland zum IS nach Syrien, wo sich ihr damaliger Ehemann aufhielt. Indem sie die Kinder in ein Kampfgebiet mitnahm, habe sie deren körperliche und psychische Entwicklung gefährdet und ihre Fürsorge- und Erziehungspflicht gröblich verletzt, heißt es in der Anklage. Nach dessen Tod bei einem Luftangriff heiratete sie dort später nach islamischem Recht den deutschen Dschihadisten Cuspert, der durch IS-Propagandavideos bekannt wurde.

Die Deutschtunesierin hielt sich demnach bis September 2016 in dem Bürgerkriegsland auf, bevor sie nach Deutschland zurückkehrte. A. habe sich dort in die Strukturen des IS eingegliedert, sich zu dessen Ideologie bekannt und ihre Kinder in dessen Sinn zu einem „kriminellen Lebenswandel“ erzogen, hieß es in der Anklageschrift. In dem Verfahren sind zunächst 13 Verhandlungstage bis Anfang Juli angesetzt.

Die Angeklagte erhielt unter anderem auch Geldzahlungen vom IS und hielt ferner eine 13-Jährige als „Sklavin“ in ihrem Haushalt in der Stadt Rakka. Das Mädchen gehörte zur religiösen Minderheit der Jesiden, an welcher der IS einen Völkermord verübte. Dies stuft die Anklagebehörde als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Menschenhandel ein. Cuspert, der als Rapper unter seinem Künstlernamen „Deso Dogg“ auftrat, blieb auch nach der Rückkehr der Angeklagten weiter in Syrien beim IS. Dort wurde er anscheinend bei einem Luftangriff Anfang 2018 getötet.

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