IN KÜRZE

Tote Rentnerin: Freispruch für Syrer

von Redaktion

In Deutschland sind im vergangenen Jahr 112 Kinder vorsätzlich oder fahrlässig getötet worden oder in Folge von Körperverletzung gestorben. Das geht aus einer Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik zu kindlichen Gewaltopfern hervor. Die meisten Opfer, nämlich 93, waren unter 6 Jahre alt. Die Gesamtzahl ist im Vergleich zu 2018 leicht um 24 zurückgegangen.

Im Bereich Kindesmisshandlung wurden 4055 vollendete Fälle registriert (2018: 4129). Bei sexueller Gewalt gegen Kinder gab es einen Anstieg von 14 606 auf 15 936 Fälle. Die Polizei in Deutschland hat außerdem im vergangenen Jahr in 12 262 Fällen wegen kinderpornografischer Delikte ermittelt. Die Zahlen sind in den vergangenen Jahren stetig angestiegen, im Vergleich zu 2016 ist das mehr als eine Verdopplung.

Mehrere ältere Menschen sind bei einem schweren Brand in einem Seniorenheim in der Nähe von Moskau ums Leben gekommen. Mindestens neun Menschen starben bei dem Feuer in dem Hospiz in der Stadt Krasnogorsk rund 20 Kilometer westlich der russischen Hauptstadt, wie die Behörden in der Nacht zum Montag mitteilten. Etwa 20 Menschen konnten demnach gerettet werden. Brandursache war möglicherweise ein defekter Wasserboiler.

Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer 82-jährigen Frau aus Cottbus hat das Landgericht den Angeklagten freigesprochen. Dies berichtete Gerichtssprecher Frank Merker nach der Urteilsverkündung in dem nichtöffentlichen Prozess. Der zur Tatzeit 17 Jahre alte Syrer war angeklagt, die Rentnerin im Dezember 2016 getötet und anschließend beraubt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft wegen Mordes und Raub mit Todesfolge gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, weil die kriminaltechnischen Untersuchungen mangelhaft gewesen seien. Die Kammer habe den 21-Jährigen freigesprochen, weil Zweifel geblieben seien, ob der Angeklagte die Tat begangen habe, sagte Sprecherin Susanne Becker. Da es keine Zeugen der Tat gegeben habe, seien das einzige belastende Indiz zwei in der Wohnung der Rentnerin aufgefundene DNA-Spuren des Syrers gewesen. Wegen Fehlern bei der kriminaltechnischen Untersuchung habe aber nicht ausgeschlossen werden können, dass diese Spuren etwa aus dem Treppenhaus hereingetragen wurden, sagte Becker. Der Flüchtling war ein Nachbar der getöteten Rentnerin. Außerdem sei der Tatort vor Eintreffen der Polizei durch den Einsatz der Rettungskräfte verändert worden.

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