Ali B.: Urteil rechtskräftig

von Redaktion

Karlsruhe/Wiesbaden – Die Verurteilung von Ali B. zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen des Mordes an der 14-jährigen Schülerin Susanna aus Mainz ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision gegen die Entscheidung des Wiesbadener Landgerichts vom Juli vergangenen Jahres als unbegründet. Das teilte der BGH am Dienstag in Karlsruhe mit. Die Anwälte des irakischen Flüchtlings hatten unter anderem ein Verfahrenshindernis wegen seiner Rückführung aus dem Irak für die Revision geltend gemacht.

Das Wiesbadener Landgericht hatte den zur Tatzeit 21 Jahre alten Angeklagten wegen Mordes und Vergewaltigung von Susanna sowie wegen weiterer schwerer Delikte zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Es wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt und die Unterbringung von Ali B. in der Sicherungsverwahrung vorbehalten.

Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass Ali B. das 14-jährige Mädchen nachts im April 2018 in Wiesbaden erst vergewaltigte und dann erwürgte, um sie so an einer Strafanzeige zu hindern. Nach der Tat floh Ali B. in den Irak, wo er von kurdischen Sicherheitskräften festgenommen, an Beamte der Bundespolizei übergeben und anschließend nach Deutschland rückgeführt wurde.

Nach Auffassung der Richter am Wiesbadener Landgericht ist Ali B. „hochgefährlich“. Aus Sicht des Gerichts hatte der Angeklagte kein ernst zu nehmendes Wort des Bedauerns geäußert.

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