Detmold – Das Urteil des Landgerichts Detmold gegen eine 15-Jährige nach der Ermordung ihres drei Jahre alten Halbbruders ist rechtskräftig. Nach Auskunft einer Gerichtssprecherin am Donnerstag zog der Anwalt des am 29. April zu einer Jugendhaftstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilten Mädchens eine zwischenzeitig eingelegte Revision wieder zurück. Damit ist eine Überprüfung des Urteils auf Rechtsfehler vom Tisch.