Berlin – Bei der Bekämpfung der Clankriminalität tritt die Staatsgewalt mit demonstrativer Härte auf: vermummte Polizisten, groß angelegte Razzien, konfiszierte Waffen. Eine wichtige Neuerung trat vor bald drei Jahren in Kraft. Seither können Staatsanwälte und Gerichte Vermögen leichter einziehen – und zwar auch, wenn die Umstände es sehr wahrscheinlich machen, dass Vermögen aus einer kriminellen Tat herrührt, obwohl unklar bleibt, aus welcher.
Der Strafrechtler Martin Heger von der Berliner Humboldt-Universität erklärt es so: „Wenn man bei einem Drogenhändler zu Hause eine Million findet und der keine Belege für einen rechtmäßigen Erwerb vorbringen kann, kann der Staat das jetzt leichter beschlagnahmen.“ Überhaupt sei die Vermögensabschöpfung bei der Bekämpfung von Clankriminalität „ein sehr probates und gern genutztes Mittel“.
Ein Beispiel aus Berlin: Das dortige Landgericht veröffentlichte im April einen Beschluss zur Einziehung von zwei Grundstücken, darunter eine Villa, die mit Erlösen aus Straftaten finanziert worden seien. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der 26-jährige Eigentümer der beiden Immobilien ist wegen anderer Straftaten in Haft und hat Beschwerde eingelegt. Laut Staatsanwaltschaft ist eine Immobilie, die eingezogen werden soll, eine denkmalgeschützte Villa. Das Gericht stellte ein „grobes Missverhältnis“ zwischen dem Wert der Immobilien und den Einkünften des Verdächtigen fest und folgerte, dass die Kaufsummen aus einer anderen rechtswidrigen Tat stammten.
„Die Novelle ist ein Schritt in die richtige Richtung und hat auch zu ersten Erfolgen geführt“, sagt der Vorsitzende des Berliner Landesverbands beim Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Daniel Kretzschmar. Aber: Noch sei abzuwarten, ob die neue Rechtslage vor Gericht Bestand habe. Wissenschaftler Heger sieht das ähnlich. Wenige Fälle seien schon endgültig juristisch entschieden. „Es ist deshalb schwer zu sagen, wie oft die Beschlagnahmung von Vermögen Bestand hat.“
Die Berliner Politik kündigte 2018 einen verstärkten Kampf gegen kriminelle Mitglieder arabischstämmiger Großfamilien an. Doch nicht nur die Hauptstadt hat ein Problem mit kriminellen Großfamilien. Als weitere Hochburgen gelten Nordrhein-Westfalen, wo es immer wieder spektakuläre Razzien gibt, sowie Niedersachsen. Die Länder haben eine engere Zusammenarbeit miteinander und mit dem Bundeskriminalamt (BKA) vereinbart. „Gleichsam gilt es, die entstandenen Netzwerke und Zusammenarbeitsformen weiter zu stärken und zu stützen“, sagt der Kriminalbeamte Kretzschmar.