Geldstrafe statt Haft nach Folter

von Redaktion

Neubrandenburg – Im Revisionsprozess um den Tod einer 32-jährigen Frau hat das Landgericht Neubrandenburg den 55-jährigen Angeklagten zu einer Geldstrafe von 1350 Euro wegen Körperverletzung verurteilt. Im ersten Prozess war er wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil wurde 2017 aufgehoben. Der Mann hatte 2016 ausgesagt, er habe die Frau geschlagen und an einen Stuhl gefesselt. Dass die Misshandlungen zum Tod führten, konnte aber nicht nachgewiesen werden.  dpa

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