Karlsruhe – Sparkassen und andere Institutionen dürfen vorerst weiter in ihren Formularen auf grammatisch weibliche Personenbezeichnungen wie „Kundin“ oder „Kontoinhaberin“ verzichten. Das Bundesverfassungsgericht wies die Klage einer Frau aus dem Saarland gegen die Praxis wegen Mängeln in der Begründung ab. Der Klägerin Marlies Krämer geht es ums Prinzip, weil sie auch in Formularen als Frau wahrgenommen werden will.