Berlin – Reiseveranstalter, die ihren Kunden wegen einer coronabedingt geplatzten Pauschalreise Geld zurückzahlen müssen, dürfen diesen als Alternative einen Gutschein anbieten. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Bundestag gestern zugestimmt. Die Kunden können sich aber a
Dieser Artikel (ID: 1273456) ist am 03.07.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 8), Wasserburger Zeitung (Seite 8), Mangfall-Bote (Seite 8), Chiemgau-Zeitung (Seite 8), Neumarkter Anzeiger (Seite 8), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 8), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 8).