Berlin – Reiseveranstalter, die ihren Kunden wegen einer coronabedingt geplatzten Pauschalreise Geld zurückzahlen müssen, dürfen diesen als Alternative einen Gutschein anbieten. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Bundestag gestern zugestimmt. Die Kunden können sich aber auch für eine Rückzahlung des gezahlten Geldes entscheiden. Die EU-Kommission hatte eine reine Gutscheinlösung abgelehnt.