Berlin – Umringt von Personenschützern mit schusssicheren Westen und Sturmhauben wird Rapper Bushido in den Saal 500 des Landgerichts in der Hauptstadt gebracht. In dem Prozess gegen den Chef einer bekannten Berliner Großfamilie und drei seiner Brüder ist der Musiker Nebenkläger und Zeuge.
Die einstigen Partner im Musikgeschäft sitzen nun auf verschiedenen Seiten im Gericht. Bushido, mit bürgerlichem Namen Anis Ferchichi, wirkt nachdenklich, verfolgt konzentriert die Anklage, vermeidet jeden Blick zu Arafat A.-Ch.. Dieser antwortet auf die Fragen des Vorsitzenden Richters: Deutscher, fünf Kinder von 5 bis 19, geschieden, gelernter Beruf Kfz-Mechaniker. Jetzige Tätigkeit? „Selbstständig – Vermietung und Verpachtung.“ Alle vier Brüder verweigern am ersten Tag des Prozesses die Aussage.
Der Zoff zwischen den einstigen Freunden begann, als sich Bushido von Arafat A.-Ch. 2017 trennte. Der Hauptangeklagte soll eine Millionenzahlung von Bushido für angebliche Schulden sowie die Beteiligung an dessen Musikgeschäften für 15 Jahre gefordert haben. Er habe die geschäftliche Trennung nicht akzeptieren wollen und Bushido bedroht, ehrverletzend beschimpft, drangsaliert und verletzt. In seinem verschlossenen Büro habe der 44-Jährige mit Stuhl und Wasserflasche nach dem „Sprachgesangskünstler“ geworfen. Die Brüder im Alter von 39, 42 und 49 sind als Gehilfen oder Mittäter angeklagt. Nur der 39-Jährige sitzt in U-Haft.
Eine von Bushido gebotene Abfindung von mehr als zwei Millionen Euro schlug der Clanchef laut Anklage aus – er habe mehr gefordert. Der heute 41-Jährige sollte demnach auch seine Villa in Kleinmachnow an Arafat A.-Ch. verkaufen. Bushido habe sich bedroht gefühlt und um das Leben seiner Frau und Kinder gefürchtet.
Angeklagt sind nun versuchte schwere räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, gefährliche Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung und Untreue. 180 000 Euro soll einer der Brüder rechtswidrig von dem damaligen Firmenkonto von A.-Ch. und Bushido abgehoben und dem Clanchef gegeben haben. Zur Last gelegt wird A.-Ch. auch, unbefugt Gespräche gepostet zu haben.