Gleisattacke: Täter kommt in Psychiatrie

von Redaktion

Mutter des getöteten 8-Jährigen ist „hochgradig traumatisiert“ und nimmt nicht an Verfahren teil

Frankfurt – Der Täter verfolgt die Ausführungen des Richters nahezu ohne Regung. Der 41-Jährige wirkt teilnahmslos und abwesend. Auf der anderen Seite des Gerichtssaals sitzt ihm ein Vater gegenüber, der vor einem Jahr seinen kleinen Sohn verloren hat. Der Achtjährige starb bei der Gleis-attacke am Frankfurter Hauptbahnhof, die im Sommer 2019 bundesweit für Entsetzen sorgte.

„Es war ein Verfahren über eine erschütternde und sinnlose Tat“, sagt der Vorsitzende Richter Jörn Immerschmitt zu Beginn der Urteilsbegründung am Freitag. Zeugen hätten Tränen vergossen und auch er selbst habe mit den Emotionen gekämpft. Das Leiden der Familie bestehe fort und werde wohl für immer andauern.

Was genau ereignete sich am Morgen des 27. Juli 2019? Es ist Ferienzeit. Zahlreiche Reisende warten an Gleis 7 auf den ICE nach München. Der Junge aus dem Hochtaunuskreis will mit seiner Mutter in den Urlaub aufbrechen. Er sei fröhlich und aufgeregt gewesen, hieß es im Prozess. Doch dann spielen sich urplötzlich grauenhafte Szenen ab.

Der Mann stößt die ihm unbekannte Frau und den Sohn vor den einfahrenden Zug. Die Mutter rettet sich in letzter Sekunde zur Seite. Der Junge wird von dem mehr als 900 Tonnen schweren ICE überrollt und stirbt. Eine Seniorin, die der Mann ebenfalls attackiert hatte, verletzt sich beim Sturz auf den Bahnsteig.

Das Gericht erklärte den Täter am Freitag für schuldunfähig. Der dreifache Familienvater habe eine „lebenslange seelische Behinderung“ und müsse in der Psychiatrie untergebracht werden. Es bestehe die Gefahr, dass er wieder Taten begehen würde, auch Tötungsdelikte. Die Richter stuften die Tat als Mord und versuchten Mord ein. Der Angriff auf die Rentnerin wurde als Körperverletzung gewertet.

Die Mutter ist nach Angaben des Familienanwalts „hochgradig traumatisiert“ und nahm nicht am Verfahren teil. Der Vater hingegen saß jeden Tag im Gerichtssaal. Er wolle „dem Mann in die Augen zu sehen, der seinen Sohn getötet hat“, hieß es. Immer mal wieder stellte er Fragen an Zeugen oder machte Anmerkungen, dabei wirkte er relativ gefasst. Manche schrecklichen Details ersparte er sich aber. So verließ er die Verhandlung, bevor die Rechtsmedizinerin die tödlichen Verletzungen des Sohnes beschrieb. Er wisse, wie schwer die Teilnahme für den Vater gewesen sei, sagte der Richter am Ende des Verfahrens. „Ihr Sohn Leo wäre sicher heute stolz auf Sie.“

Der Angeklagte, ein Eritreer, lebte jahrelang als anerkannter Flüchtling in der Schweiz. Er galt als Musterbeispiel der Integration. Sein Umfeld beschrieb ihn als „sehr freundlichen, anständigen und zuvorkommenden Mensch“. Der psychiatrische Sachverständige sprach von einem „funktionierenden Lebenslauf“, der 2018 einen Knick bekommen habe, als der Mann psychische Probleme bekam. Im Februar 2019 begab er sich in Behandlung, er hörte Stimmen, fühlte sich bedroht. Die Behandlung war allerdings zu teuer, er ging nicht mehr hin. Medikamente des Schweizer Arztes, die laut dem Richter ohnehin viel zu gering dosiert waren, nahm er nicht ein. Wenige Tage vor der Tat kam es dann zu einem Fall häuslicher Gewalt. Er schließt seine Frau und die kleinen Kinder in der Wohnung ein, bedroht die Nachbarin mit einem Messer – und macht sich davon. Um den Stimmen zu entkommen, fährt er mit dem Zug nach Frankfurt, wo er ziellos umherirrt. Zeugen am Bahnhof, die ihn kurz vor dem schrecklichen Vorfall gesehen hatten, beschrieben seinen starren und leeren Blick. Der 41-Jährige selbst kann sich nicht an die Attacke erinnern. In Gesprächsprotokollen, die im Gerichtssaal verlesen wurden, heißt es: Falls die Vorwürfe zuträfen, handele es sich um den größten Fehler seines Lebens. Frauen und Kinder müsse man beschützen.

Klar ist, dass zum Tatzeitpunk eine paranoide Schizophrenie in akuter Form vorlag. Der Oberarzt in der Psychiatrie, in der sich der Täter aktuell aufhält, berichtete, der Mann habe sich in jenem Zeitraum verwirrt und computergesteuert gefühlt. Vereinzelt seien auch in der Klinik „völlig bizarre“ Verhaltensweisen beobachtet worden. Einige Tage nach der Attacke sagte der Mann, er habe das Gefühl, dass jemand mit seinem Kopf spiele, diesen an- und ausschalten und programmieren könne. Der Vater des Jungen richtete sich kurz vor Prozessende an den Mann: „Warum haben Sie meinen Sohn genommen?“ Doch auch hier reagierte der Täter teilnahmslos – und schwieg.

Das Verfahren biete keine Lösung für die Trauer und Schmerzen des Vaters, sagte der Richter zum Abschluss. Und auch die Krankheit des Täters werde dadurch nicht geheilt. „Für uns ist es einfach nur verbunden mit der Hoffnung, dass es Ihnen irgendwann einfach besser geht – beiden.“

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