Revision zum Urteil nach Gleisattacke

Frankfurt – Das Urteil im Fall der tödlichen Gleisattacke am Frankfurter Hauptbahnhof ist nicht rechtskräftig. Die Anwälte des Verurteilten sind in Revision gegangen. Nun muss der Bundesgerichtshof die Entscheidung überprüfen. Laut Urteil muss der Mann dauerhaft in die Psychiatrie. Er hatte im Juli

Mittwoch, 8. April 2026

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