Frankfurt – Das Urteil im Fall der tödlichen Gleisattacke am Frankfurter Hauptbahnhof ist nicht rechtskräftig. Die Anwälte des Verurteilten sind in Revision gegangen. Nun muss der Bundesgerichtshof die Entscheidung überprüfen. Laut Urteil muss der Mann dauerhaft in die Psychiatrie. Er hatte im Juli
Dieser Artikel (ID: 1307435) ist am 09.09.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 8), Wasserburger Zeitung (Seite 8), Mangfall-Bote (Seite 8), Chiemgau-Zeitung (Seite 8), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 8), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 8), Neumarkter Anzeiger (Seite 8).