Revision zum Urteil nach Gleisattacke

von Redaktion

Frankfurt – Das Urteil im Fall der tödlichen Gleisattacke am Frankfurter Hauptbahnhof ist nicht rechtskräftig. Die Anwälte des Verurteilten sind in Revision gegangen. Nun muss der Bundesgerichtshof die Entscheidung überprüfen. Laut Urteil muss der Mann dauerhaft in die Psychiatrie. Er hatte im Juli 2019 eine ihm unbekannte Frau und ihren Sohn vor einen einfahrenden ICE gestoßen. Der Achtjährige kam ums Leben, die Frau konnte sich retten.

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