Düsseldorf – Der frühere Fußball-Nationalspieler Christoph Metzelder hat offenbar im Zuge der Ermittlungen, die gegen ihn wegen des Verdachts auf Besitz und Weitergabe von kinderpornografischem Material geführt wurden, ein Geständnis abgelegt. Das geht aus einem gestern veröffentlichten Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hervor. Darin ist mehrfach von einer „geständigen Einlassung des Antragstellers“ die Rede.
Die Ermittler werfen dem 39-Jährigen vor, 297 Dateien mit kinder- und jugendpornografischem Inhalt besessen zu haben. Außerdem soll er drei Frauen insgesamt 29 Bild- und Videodateien über Whatsapp zugeschickt haben.
Über den Umfang des Geständnisses ist allerdings nichts bekannt. Auch der Beschluss des Verwaltungsgerichts gibt keine Auskunft darüber, ob Metzelder alle ihm vorgeworfenen Taten zugegeben hat oder nur Teile.
In dem Beschluss geht es eigentlich um eine Beschwerde gegen das Amtsgericht Düsseldorf. Metzelders Anwälte hatten versucht, dem Amtsgericht zu untersagen, weiterhin öffentlich, und unter Nennung des Namens, über die Tatvorwürfe zu informieren. Das Verwaltungsgericht wies die Klage aber ab. Wegen Metzelders Bekanntheit habe das öffentliche Interesse Vorrang vor dem privaten, heißt es zur Begründung (Az.: 20 L 1781/20). Metzelder kann dagegen Beschwerde einlegen. mmä