Wer angegriffen wird, darf sich verteidigen – das ist die Kernaussage des Rechts auf Notwehr. In Paragraf 227 des Bürgerlichen Gesetzbuches wird es definiert als „Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden“. Im Strafges
Dieser Artikel (ID: 1311222) ist am 16.09.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 8), Wasserburger Zeitung (Seite 8), Mangfall-Bote (Seite 8), Chiemgau-Zeitung (Seite 8), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 8), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 8), Neumarkter Anzeiger (Seite 8).