Das Recht auf Notwehr

Wer angegriffen wird, darf sich verteidigen – das ist die Kernaussage des Rechts auf Notwehr. In Paragraf 227 des Bürgerlichen Gesetzbuches wird es definiert als „Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden“. Im Strafges

Freitag, 12. September 2025

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