Fotos unter den Rock nun strafbar

Berlin – Das heimliche Filmen oder Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt kann künftig mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. Gleiches gilt für die Weiterverbreitung solcher Aufnahmen. Eine entsprechende Gesetzesverschärfung hat abschließend auch der Bundesrat gebilligt. Stra

Samstag, 8. August 2026

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