Berlin – Das heimliche Filmen oder Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt kann künftig mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. Gleiches gilt für die Weiterverbreitung solcher Aufnahmen. Eine entsprechende Gesetzesverschärfung hat abschließend auch der Bundesrat gebilligt. Stra
Dieser Artikel (ID: 1313054) ist am 19.09.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 12), Wasserburger Zeitung (Seite 12), Neumarkter Anzeiger (Seite 12), Mangfall-Bote (Seite 12), Chiemgau-Zeitung (Seite 12), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 12), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 12).