Berlin – Das heimliche Filmen oder Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt kann künftig mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. Gleiches gilt für die Weiterverbreitung solcher Aufnahmen. Eine entsprechende Gesetzesverschärfung hat abschließend auch der Bundesrat gebilligt. Strafen drohen in Zukunft auch, wenn jemand Unfalltote fotografiert oder filmt. Bislang schützte das Strafrecht nur lebende Unfallopfer.