Braunschweig – Gegen den im Fall Maddie beschuldigten Christian B. haben Strafverfolger weitere Ermittlungen aufgenommen. Ein mögliches Opfer habe sich nach dem Zeugenaufruf in mehreren Ländern bei britischen Medien gemeldet, sagte Hans Christian Wolters von der Staatsanwaltschaft Braunschweig am Montag. Es werde inzwischen wegen des Verdachts der Vergewaltigung einer jungen Irin im Jahr 2004 an der Algarve ermittelt, bestätigte er. Anfang Juni hatten das Bundeskriminalamt (BKA) und die Staatsanwaltschaft Braunschweig gemeinsam mitgeteilt, dass sie im Fall der vermissten Britin Madeleine McCann gegen den Deutschen wegen Mordverdachts ermitteln. Es handele sich um einen mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter. Ein Zeugenaufruf, zu dem ein Beitrag in der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY… ungelöst“ lief, löste Reaktionen und Hinweise in mehreren Ländern aus.
Vor mehr als 13 Jahren war Madeleine „Maddie“ McCann kurz vor ihrem vierten Geburtstag im portugiesischen Praia da Luz verschwunden – der Fall sorgt bis heute weltweit für Aufsehen.
Zu Medienberichten, nach denen es materielle Beweise für Maddies Tod gebe, sagte Wolters, dass es sich um „keinen neuen Sachstand“ handele. Tatsache sei, dass die Ermittler einen tatsachengestützten Verdacht für den Tod des Mädchens hätten. Details zu den Mordermittlungen nennt die Staatsanwaltschaft weiterhin nicht, auch nicht zur Frage, um welche Art von Beweis es sich handelt.
Unterdessen wird für Donnerstag mit Spannung eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur geforderten Aufhebung eines Vergewaltigungsurteils erwartet. Der Richterspruch wirkt sich darauf aus, wie lange B. in Deutschland in Haft bleiben wird. Derzeit sitzt er wegen Drogenhandels in Kiel im Gefängnis. Anfang 2021 ist diese Strafe verbüßt – bleibt das Urteil wegen Vergewaltigung bestehen, muss er allerdings weitere sieben Jahre in Haft verbringen.