Braunschweig – Der im Göttinger Organspendeskandal freigesprochene Arzt darf weiter auf eine Millionen-Entschädigung hoffen. Das Oberlandesgericht halte die Berufung des Landes Niedersachsen im Wesentlichen für unbegründet, sagte die Richterin in einer vorläufigen rechtlichen Bewertung. Mit dem Berufungsprozess in Braunschweig wehrt sich Niedersachsen gegen eine Millionen-Zahlung an den im Transplantationsskandal freigesprochenen Mediziner. 2019 hatte das Landgericht Braunschweig dem Chirurg rund 1,2 Millionen Euro Entschädigung zugesprochen. Ein Großteil davon bezieht sich auf verpasstes Gehalt von 50 000 Dollar pro Monat in Jordanien, wo der Arzt eigentlich eine neue Stelle antreten wollte. Der Chirurg wurde aber 2013 in U-Haft genommen. 2015 wurde er dann in einem bundesweit aufsehenerregenden Prozess vom Landgericht Göttingen vom Vorwurf des elffachen versuchten Totschlags und der dreifachen Körperverletzung mit Todesfolge freigesprochen.