Handschlag verweigert
Einbürgerung darf abgelehnt werden
Mannheim – Wer Frauen nicht die Hand gibt, kann in Deutschland nicht eingebürgert werden. Da der Bewerber das Händeschütteln „infolge einer fundamentalistischen Kultur- und Wertevorstellung“ ablehne, sei seine Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse nicht gewährleistet, entschied der baden-wü