Handschlag verweigert

von Redaktion

Einbürgerung darf abgelehnt werden

Mannheim – Wer Frauen nicht die Hand gibt, kann in Deutschland nicht eingebürgert werden. Da der Bewerber das Händeschütteln „infolge einer fundamentalistischen Kultur- und Wertevorstellung“ ablehne, sei seine Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse nicht gewährleistet, entschied der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim laut Mitteilung vom Freitag. Der Handschlag habe eine „das Miteinander prägende, tiefgehende Verwurzelung“. Ein 40 Jahre alter Libanese, der seit 2002 in Deutschland lebt, hatte gegen die Ablehnung seiner Einbürgerung geklagt. Der Mann studierte hier Medizin und ist inzwischen Oberarzt an einer Klinik. 2012 bestand er den Einbürgerungstest, weigerte sich aber, der Sachbearbeiterin die Hand zu geben, die ihm die Urkunde aushändigen wollte. Er habe seiner Ehefrau versprochen, keiner anderen Frau die Hand zu geben.

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