Braunschweig – Im Verfahren um eine Entschädigung für den im Göttinger Organspendeskandal freigesprochenen Arzt ist das Land Niedersachsen dazu verurteilt worden, dem Mediziner rund 1,2 Millionen Euro zu zahlen. 2015 war der frühere Chirurg an der Göttinger Uniklinik in einem bundesweit aufsehenerregenden Prozess vom Vorwurf des elffachen versuchten Totschlags und der dreifachen Körperverletzung mit Todesfolge freigesprochen worden. Zuvor hatte der heute 53-Jährige fast das komplette Jahr 2013 in Untersuchungshaft verbracht und wurde nach Zahlung einer Kaution von 500 000 Euro entlassen. Seine Forderung nach der Millionen-Entschädigung begründete er nicht nur mit der U-Haft und Zinsschäden durch die Kaution von 500 000 Euro. Es ging ihm vor allem um ein verpasstes Gehalt von 50 000 US-Dollar pro Monat in Jordanien, wo er eine neue Stelle antreten wollte.