Missbrauchsfall Münster: Prozess der Schande

von Redaktion

Münster – Im Fall schweren Kindesmissbrauchs unter anderem in einer Gartenlaube in Münster hat gestern der Prozess gegen den Hauptangeklagten und gegen mutmaßliche Mittäter begonnen. Der 27-Jährige aus Münster soll seit mindestens 2018 seinen heute elf Jahre alten Ziehsohn immer wieder vergewaltigt und ihn über das Internet anderen Männern für schwere sexuelle Gewalttaten überlassen haben. Er gilt als Schlüsselfigur in dem Missbrauchskomplex Münster mit einer Reihe von Beschuldigten und Opfern aus mehreren Bundesländern, der im Frühsommer ans Licht kam. Allein die Staatsanwaltschaft Münster hat mehrere Anklagen gegen neun Personen erhoben; die Ermittlungen bundesweit laufen gegen mindestens 22 weitere identifizierte Beschuldigte.

Für wesentliche Teile des Prozesses liegen laut Gericht Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit vor – zum Schutz der Opfer. So auch gestern bei der Verlesung der Anklageschrift. Nach dem schweren Kindesmissbrauch auf einem Campingplatz in Lügde und einem weiteren Missbrauchskomplex mit mehr als 200 Beschuldigten, der in Bergisch Gladbach seinen Anfang nahm, handelt es sich um den dritten großen Fall der vergangenen Jahre in Nordrhein-Westfalen. Die Entdeckungen der Ermittler in Münster hatten die Debatte um besseren Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt neu angefacht. Die Bundesregierung stimmte Ende Oktober einem Gesetzentwurf zu, der unter anderem schärfere Strafen und eine effektivere Verfolgung von Tätern vorsieht.

In dem nun startenden großen Prozess sitzen gleich fünf Menschen auf der Anklagebank: Mitangeklagt sind ein 35-Jähriger aus Hannover, ein 30-Jähriger aus Staufenberg in Hessen, ein 42-Jähriger aus Schorfheide in Brandenburg sowie die 45-jährige Mutter des mutmaßlichen Haupttäters. Gemeinsam mit dem Hauptangeklagten sollen die Männer an drei Tagen im April 2020 in der Laube der 45-Jährigen zwei Jungen immer wieder mit K.-o.-Tropfen betäubt und ihnen schwere sexuelle Gewalt angetan haben. Zwei der Männer hatten in dieser Zeit Geburtstag.

Die Mutter des Hauptangeklagten, eine Erzieherin, soll von dem schrecklichen Geschehen in ihrer Hütte in der Kleingartensiedlung gewusst haben.

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