Sicherungsverwahrung

von Redaktion

Neues Urteil gegen Staufen-Pädophilen

Freiburg – In einem neuerlichen Prozess um den jahrelangen Missbrauch eines Jungen aus Staufen bei Freiburg ist gegen den Angeklagten doch noch Sicherungsverwahrung angeordnet worden. Das entschied der Vorsitzende Richter Alexander Schöpsdau am Freiburger Landgericht am Dienstag.

Der Spanier war bereits 2018 wegen schwerer Vergewaltigung des zur Tatzeit neunjährigen Jungen, Kindesmisshandlung und Zwangsprostitution zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Auf Sicherungsverwahrung wurde damals verzichtet. Die Staatsanwaltschaft erwirkte im Nachhinein jedoch vor dem Bundesgerichtshof, dass über die Möglichkeit der Sicherungsverwahrung erneut entschieden werden muss.

Sicherungsverwahrung verhängen Gerichte nicht als Strafe, sondern als präventive Maßnahme: Sie soll die Bevölkerung vor Tätern schützen.

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