Schlafender Schöffe

von Redaktion

Strafprozess muss wiederholt werden

Karlsruhe – Mehr als ein Dutzend Verhandlungstage für nichts und wieder nichts: In Kassel muss ein langwieriger Strafprozess noch einmal von vorn beginnen, weil ein Schöffe bei der Verlesung der Anklage geschlafen hat. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob das Landgerichts-Urteil mit sämtlichen Feststellungen auf. Eine andere Kammer muss den Fall neu verhandeln. Angeklagt ist ein Mitarbeiter des Finanzamts, der jahrelang fremde Steuererklärungen mit falschen Angaben abgezeichnet, manipuliert oder sogar selbst erstellt haben soll. Das Landgericht Kassel hatte ihn im Juni 2019 zu vier Jahren Haft wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Weil die Verlesung der Anklageschrift, nachdem der Schöffe die Augen geöffnet hatte, ohne Wiederholung fortgesetzt wurde, war die Kammer bei einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung nicht vorschriftsmäßig besetzt – ein absoluter Revisionsgrund.

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