Dax – Weil ein kleiner Junge an einem Würstchen erstickt ist, steht in Frankreich der Wurstwarenhersteller Herta vor Gericht. Der Prozess gegen den Konzern wegen fahrlässiger Tötung begann am Montagnachmittag im südwestfranzösischen Dax, wie die dortige Staatsanwaltschaft auf Anfrage mitteilte. Für den Konzern sei Freispruch beantragt worden. Am 8. Februar solle ein Urteil verkündet werden.
Der zwei Jahre und elf Monate alte Lilian war im August 2014 auf einem Campingplatz an der Atlantikküste erstickt, wo die Familie ihren Sommerurlaub verbrachte. Die Mutter hatte für mehrere Kinder in Scheiben geschnittene Knacki-Wurst und grüne Bohnen zubereitet.
Nach wenigen Bissen griff sich Lilian an den Hals und bekam keine Luft mehr. Weder den verzweifelten Eltern noch einer befreundeten Krankenschwester gelang es, das Wurststück wieder ins Freie zu befördern, der Junge erlitt einen Herzstillstand. Auch Sanitätern gelang es nicht, ihn wiederzubeleben.
„Der Durchmesser der Würstchen entspricht genau dem der Speiseröhre der Kleinen“, kritisierte der Anwalt der Familie. Seine Eltern forderten deshalb klarere Warnhinweise auf der Verpackung. Sie sollten farbig und in Großbuchstaben sein.
Während es zum Zeitpunkt des tödlichen Vorfalls lediglich einen Hinweis gegeben habe, die Würstchen für die Kleinsten in winzige Teile zu schneiden, heiße es auf der Packung nun, dass die Würste auch der Länge nach zerkleinert werden sollten, schrieb AFP. Demnach hatte der Wursthersteller vor Gericht auf die Weiterentwicklung der Verpackung hingewiesen. In der Verteidigung habe es zudem geheißen, jedes Lebensmittel sei für kleine Kinder potenziell tödlich.
Der Wurstwarenhersteller Herta hat nach eigenen Angaben Standorte im westfälischen Herten sowie in Illkirch und Saint-Pol-sur-Ternoise in Frankreich. Wie Nestlé Frankreich schreibt, war das Unternehmen 1986 der Nestlé-Gruppe beigetreten. dpa/afp