Fußfessel verfassungsgemäß

von Redaktion

Karlsruhe – Die elektronische Fußfessel für aus der Haft entlassene Straftäter mit Rückfallrisiko ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Überwachung greife zwar tief in Grundrechte ein, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Donnerstag mit. Da die Einschränkungen dem Schutz anderer Menschen dienten, seien sie aber zumutbar und gerechtfertigt. (Az. 2 BvR 916/11 u.a.) Geklagt hatten zwei betroffene Straftäter.

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