Waldläufer muss drei Jahre in Haft

Offenburg – Das Landgericht Offenburg hat den sogenannten Waldläufer von Oppenau zu drei Jahren Haft verurteilt. Das Urteil gegen den 32-jährigen Yves R. erging wegen illegalen Waffenbesitzes, Widerstands gegen die Staatsgewalt, gefährlicher Körperverletzung und Geiselnahme in einem minderschweren F

Samstag, 2. Mai 2026

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