Freiburg – Zweieinhalb Jahre nach der Gruppenvergewaltigung einer jungen Frau nahe einer Diskothek in Freiburg sind die Urteile gegen fünf der insgesamt elf Angeklagten rechtskräftig. Drei Revisionen seien zurückgenommen worden, zwei Angeklagte hätten das Urteil schon zuvor akzeptiert, teilte das Landgericht Freiburg am Mittwoch mit. Das Gericht hatte es im Juli vergangenen Jahres als erwiesen angesehen, dass zehn der Männer, von denen nur einer einen deutschen Pass hatte, auf unterschiedliche Weise an der Vergewaltigung der Frau im Herbst 2018 beteiligt waren.
Sie wurden zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Einer der Angeklagten wurde freigesprochen. Acht der Verurteilten legten zunächst Revision ein. Zwei von ihnen nahmen die Revision nun zurück, nachdem das schriftliche Urteil vorgelegt worden war. Einer hatte sich schon zuvor dazu entschlossen. Über die noch bestehenden Revisionen hat der Bundesgerichtshof noch nicht entschieden.