Berlin – Kindesmissbrauch und Kinderpornografie gelten künftig grundsätzlich als Verbrechen. Das hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen. Der entsprechende Gesetzentwurf der großen Koalition sieht vor, dass sexuelle Misshandlungen von Kindern und die Verbreitung, der Besitz und die Beschaffung von Bildern und Filmen mit entsprechenden Inhalten künftig grundsätzlich mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis geahndet werden.