Brangelina: Die teuerste Scheidung aller Zeiten

von Redaktion

Sie streiten sich und streiten sich: Seit September 2016 zieht sich der Scheidungskrieg zwischen Angelina Jolie und Brad Pitt bereits hin und ist auf dem besten Wege, zum teuersten aller Zeiten zu werden – zumindest, wenn es um die Anwaltskosten geht. Diese sollen laut Gerichtsinsidern bereits die Eine- Million-Dollar-Grenze überschritten haben – pro Partei! Die Konten der Juristen werden sich weiter füllen: Denn weder konnten sich „Brangelina“ bislang über die Aufteilung ihres Vermögens einigen: Jolie will mehr, als Pitt bereit ist, locker zu machen. Auch das Sorgerecht ist strittig: Brad will geteiltes, Angelina alleiniges Sorgerecht für die fünf minderjährigen Kinder (Foto re.). Maddox ist volljährig, hat sich vom Adoptivvater losgesagt.

Laut Experten könnte sich das Verfahren weitere sechs Jahre hinziehen. Denn 2027 erledigt sich der wohl größte Streitpunkt von allein, da dann die jüngsten Kinder – die Zwillinge Knox und Vivianne (12) – die Volljährigkeit erreichen. An Geld für die Anwälte fehlt es beiden Stars nicht. Die Oscargewinnerin versteigerte gerade ein Geschenk ihres Ex-Mannes, ein Gemälde von Winston Churchill, für 11,5 Millionen Dollar. Das Geld soll die 45-Jährige in ihre „Scheidungskasse“ eingezahlt haben – doppelt bitter für Pitt. Die Staranwältin Kelly Chang Rickert verrät in der „Daily Mail“: „Beide leisten sich Anwälte, die bis zu 1500 Dollar pro Stunde kosten und ihren Mandanten locker 50 Stunden pro Woche in Rechnung stellen. Der Privatrichter erhält 10 000 Dollar als Tagessatz.“ Dazu kommen Kosten für Kinderpsychologen und Experten für mentale Gesundheit, von denen bei Jolie fünf auf der Zeugenliste stehen. Bei Pitt sind es vier. Familienanwalt Joe Spirito: „100 000 Dollar pro Experte fallen für eine gründliche Analyse und Aussage an.“

Größter Vermögensstreitpunkt soll Chateau Miraval (Foto li.) sein, das Schlossanwesen im französischen Correns, das sich das 2008 noch unverheiratete Paar für 67 Millionen Dollar gekauft hat. Beide erheben Anspruch darauf. Das Problem ist laut Anwalt Spirito die Gesetzeslage: „Nach kalifornischen Recht wird eine gemeinsame Anschaffung in einer Beziehung geteilt. In Frankreich müssen beide aber nachweisen, wer wie viel Geld investiert hat. Das ist kompliziert – und wird teuer.“  Dierk Sinderman

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