Beide Elternnamen im Pass

von Redaktion

Berlin – Im Reisepass eines Kindes sollen künftig die Namen aller sorgeberechtigten Elternteile eingetragen werden können. Diese neue Möglichkeit will die Bundesregierung allerdings nur in den Fällen einräumen, wo sich der Familienname des minderjährigen Kindes vom Familiennamen mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils unterscheidet. Das sieht ein Entwurf aus dem Bundesinnenministerium vor, den das Kabinett beschlossen hat.

Praktische Vorteile hätte die neue Regelung, über die Bundestag und Bundesrat noch befinden müssen, vor allem bei Auslandsreisen. Denn an der Passkontrolle müssen Mütter oder Väter, die einen anderen Nachnamen haben als ihr Nachwuchs – wenn sie alleine mit ihrem Kind unterwegs sind – bisher oft mit der Geburtsurkunde oder anderen Dokumenten nachweisen, dass das Kind zu ihnen gehört.

Nach Angaben der Bundesregierung sind pro Jahr etwa 131 000 Minderjährige betroffen, die in Familien aufwachsen, bei denen die sorgeberechtigten Personen keinen gemeinsamen Familiennamen führen.

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